Au pair nach Frankreich, England oder Irland
> Was kann das Au pair erwarten? |
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Die Gastfamilie verpflichtet sich ihrerseits zu den
folgenden Gegenleistungen: Freie
Kost und Logis
Dem Au pair stehen freie Kost und Logis zu. Das Au pair muss über
ein eigenes Zimmer verfügen und hat auch während seiner
Freizeit Anspruch auf freie Kost im Haus der Gastfamilie. Au pairs
teilen besondere Einschränkungen hinsichtlich der Speisen (z.B.
Allergien) bereits in Ihrer Bewerbung mit.
Taschengeld
Au pairs erhalten - da sie keine Hausangestellten sind - keinen
Lohn im eigentlichen Sinne. Ihnen steht jedoch ein Taschengeld zu,
das zur Zeit pro Woche um 80-90 € in Frankreich und 70-80 £
in England beträgt. Es wird meistens bar bezahlt.
Freizeit
Das Au pair hat Anrecht auf mindestens einen freien Tag pro Woche,
der mindestens einmal im Monat auf einen Sonntag fallen muss. Eventuelle
Gottesdienstbesuche am Sonntag sind zu ermöglichen. In vielen
Fällen ist das Wochenende frei. Darüber hinaus sollte
der wöchentliche Stundenplan genügend fest eingeplante
Freiräume enthalten, um dem Au pair den Besuch eines Sprachkurses
zu ermöglichen. Wird die Regelarbeitszeit überschritten,
so ist die Gastfamilie verpflichtet, dies entweder durch zusätzliche
Freizeit oder aber finanziell auszugleichen.
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Feiertage
und Urlaub
Im Prinzip sind Feiertage auch für das Au pair freie Tage.
Fährt die Gastfamilie ohne das Au pair in Urlaub, so ist sie
dennoch verpflichtet, auch in dieser Zeit für freie Kost und
Logis zu sorgen, sofern das Au pair am Wohnort der Gastfamilie bleibt.
Fährt das Au pair hingegen mit der Familie in Urlaub, so besteht
kein Unterschied zu den Aufgaben des Au pairs am Wohnort der Gastfamilie.
Insofern handelt es sich in der Regel auch nicht um Urlaub für
das Au pair, sobald eine Anwesenheitspflicht besteht.
In Frankreich hat das Au pair während eines langen Aufenthaltes
(10-12 Monate) Anrecht auf mindestens 2 Wochen bezahlten
Urlaub. In allen anderen Fällen steht dem Au pair mindestens
1 bezahlter Urlaubstag pro Monat zu. Andere Urlaubstage (bezahlt
oder unbezahlt) lassen sich mit der Familie vereinbaren. Es ist
üblich, dass die Au Pairs mindestens über Weihnachten
nach Hause fahren.
Öffentliche
Verkehrsmittel
In Frankreich übernimmt die Gastfamilie die Kosten für
eine Zeitkarte des öffentlichen Nahverkehrs bzw. stellt dem
Au pair ein Auto zur Verfügung, wenn keine angemessenen Nahverkehrsangebote
bestehen.
Versicherung
In Frankreich schließt die Gastfamilie für das Au pair
eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. In England
können die Au pairs vom englischen „National Health Service“
behandelt werden. Dafür benötigen sie die Europäische Krankenversicherungskarte (bei der Versicherung in Deutschland nachfragen). Die
Au pairs können auch vorher einen Au-pair-Versicherungsschutz
abschließen. |
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