| Au pair nach Frankreich, England oder Irland 
            > Was kann das Au pair erwarten? | 
         
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          | Die Gastfamilie verpflichtet sich ihrerseits zu den 
            folgenden Gegenleistungen:    Freie 
              Kost und Logis 
              Dem Au pair stehen freie Kost und Logis zu. Das Au pair muss über 
              ein eigenes Zimmer verfügen und hat auch während seiner 
              Freizeit Anspruch auf freie Kost im Haus der Gastfamilie. Au pairs 
              teilen besondere Einschränkungen hinsichtlich der Speisen (z.B. 
              Allergien) bereits in Ihrer Bewerbung mit. 
              Taschengeld 
              Au pairs erhalten - da sie keine Hausangestellten sind - keinen 
              Lohn im eigentlichen Sinne. Ihnen steht jedoch ein Taschengeld zu, 
              das zur Zeit pro Woche um 80-90 € in Frankreich und 70-80 £ 
              in England beträgt. Es wird meistens bar bezahlt. 
               
               
                Freizeit 
              Das Au pair hat Anrecht auf mindestens einen freien Tag pro Woche, 
              der mindestens einmal im Monat auf einen Sonntag fallen muss. Eventuelle 
              Gottesdienstbesuche am Sonntag sind zu ermöglichen. In vielen 
              Fällen ist das Wochenende frei. Darüber hinaus sollte 
              der wöchentliche Stundenplan genügend fest eingeplante 
              Freiräume enthalten, um dem Au pair den Besuch eines Sprachkurses 
              zu ermöglichen. Wird die Regelarbeitszeit überschritten, 
              so ist die Gastfamilie verpflichtet, dies entweder durch zusätzliche 
              Freizeit oder aber finanziell auszugleichen. 
             
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          |     Feiertage 
              und Urlaub 
              Im Prinzip sind Feiertage auch für das Au pair freie Tage. 
              Fährt die Gastfamilie ohne das Au pair in Urlaub, so ist sie 
              dennoch verpflichtet, auch in dieser Zeit für freie Kost und 
              Logis zu sorgen, sofern das Au pair am Wohnort der Gastfamilie bleibt. 
              Fährt das Au pair hingegen mit der Familie in Urlaub, so besteht 
              kein Unterschied zu den Aufgaben des Au pairs am Wohnort der Gastfamilie. 
              Insofern handelt es sich in der Regel auch nicht um Urlaub für 
              das Au pair, sobald eine Anwesenheitspflicht besteht. 
              In Frankreich hat das Au pair während eines langen Aufenthaltes 
              (10-12 Monate) Anrecht auf mindestens 2 Wochen bezahlten 
              Urlaub. In allen anderen Fällen steht dem Au pair mindestens 
              1 bezahlter Urlaubstag pro Monat zu. Andere Urlaubstage (bezahlt 
              oder unbezahlt) lassen sich mit der Familie vereinbaren. Es ist 
              üblich, dass die Au Pairs mindestens über Weihnachten 
              nach Hause fahren. 
              Öffentliche 
              Verkehrsmittel 
              In Frankreich übernimmt die Gastfamilie die Kosten für 
              eine Zeitkarte des öffentlichen Nahverkehrs bzw. stellt dem 
              Au pair ein Auto zur Verfügung, wenn keine angemessenen Nahverkehrsangebote 
              bestehen. 
              Versicherung 
              In Frankreich schließt die Gastfamilie für das Au pair 
              eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. In England 
              können die Au pairs vom englischen „National Health Service“ 
              behandelt werden. Dafür benötigen sie die Europäische Krankenversicherungskarte (bei der Versicherung in Deutschland nachfragen). Die 
              Au pairs können auch vorher einen Au-pair-Versicherungsschutz 
              abschließen.
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