Für Au pairs in Deutschland > Umvermittlung
und Ende der Beschäftigung |
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Obwohl kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne
besteht, ist das Au-pair-Verhältnis ein befristetes Beschäftigungsverhältnis
besonderer Art. Am Anfang des Au-pair-Aufenthaltes wird zwischen der
Agentur, der Familie und dem Au pair ein Vertrag geschlossen. Das
Beschäftigungsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten
Zeit.
Falls es zu Problemen im Zusammenleben kommen sollte bzw. falls
das Au pair oder die Familie das Verhältnis beenden möchten,
beträgt die Kündigungsfrist 3 Wochen. In den meisten Fällen
einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au pair so lange bleibt,
bis es eine andere Familie gefunden hat bzw. bis ein anderes Au
pair die Stelle übernimmt, es sei denn, es gibt grobe Verstöße
gegen die gegenseitigen Rechte und Pflichten oder andere Grundlagen
des Zusammenlebens.
Sollte die Familie ihre Pflichten grob verletzen, so werden wir
dem Au pair so schnell wie möglich eine Vermittlung in eine
andere Familie anbieten. Diese Umvermittlung ist kostenlos.
Sollte das Au pair die Bedingungen und Anforderungen eines Au-pair-Aufenthaltes
nicht erfüllen, so behält sich die Agentur vor, die Zusammenarbeit
mit dem betreffenden Au pair zu beenden.
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