Wer sind wir?
 
 Was bedeutet "Au pair"?
 
 Au pair in Deutschland:
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 Für deutsche Gastfamilien:
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 Für Au pairs in Deutschland:
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 Kontakt
Für Au pairs in Deutschland > Umvermittlung und Ende der Beschäftigung
 
Obwohl kein Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne besteht, ist das Au-pair-Verhältnis ein befristetes Beschäftigungsverhältnis besonderer Art. Am Anfang des Au-pair-Aufenthaltes wird zwischen der Agentur, der Familie und dem Au pair ein Vertrag geschlossen. Das Beschäftigungsverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Zeit.

Falls es zu Problemen im Zusammenleben kommen sollte bzw. falls das Au pair oder die Familie das Verhältnis beenden möchten, beträgt die Kündigungsfrist 3 Wochen. In den meisten Fällen einigen sich beide Seiten darauf, dass das Au pair so lange bleibt, bis es eine andere Familie gefunden hat bzw. bis ein anderes Au pair die Stelle übernimmt, es sei denn, es gibt grobe Verstöße gegen die gegenseitigen Rechte und Pflichten oder andere Grundlagen des Zusammenlebens.

Sollte die Familie ihre Pflichten grob verletzen, so werden wir dem Au pair so schnell wie möglich eine Vermittlung in eine andere Familie anbieten. Diese Umvermittlung ist kostenlos.

Sollte das Au pair die Bedingungen und Anforderungen eines Au-pair-Aufenthaltes nicht erfüllen, so behält sich die Agentur vor, die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Au pair zu beenden.