| Au pair in Deutschland > Was 
            kann das Au pair erwarten?  | 
        
         
          | Die Gastfamilie verpflichtet sich ihrerseits 
            zu den folgenden Gegenleistungen: | 
        
         
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            Freie 
            Kost und Logis | 
        
         
          |  Dem Au pair stehen freie Kost und Logis 
            zu. Das Au pair muss über ein eigenes Zimmer verfügen und 
            hat auch während seiner Freizeit Anspruch auf freie Kost im Hause 
            der Gastfamilie. Au pairs teilen besondere Einschränkungen hinsichtlich 
            der Speisen (z.B. Allergien) bereits in Ihrer Bewerbung mit. | 
        
         
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            Taschengeld | 
        
         
          | Au pairs erhalten - da sie keine Hausangestellten sind 
            - keinen Lohn im eigentlichen Sinne. Ihnen steht jedoch ein Taschengeld 
            zu, dessen Höhe vom Gesetzgeber auf mindestens € 
            280,- monatlich festgelegt wurde. | 
        
         
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            Freizeit | 
        
         
          Das Au pair hat Anrecht auf mindestens 1,5  freie Tage pro Woche, davon mindestens ein Sonntag im Monat. Wir bitten Gastfamilien, dem Au pair regelmäßig ein komplettes Wochenende frei zu geben. Eventuelle Gottesdienstbesuche am Sonntag sind 
            zu ermöglichen. 
            Darüber hinaus sollte der wöchentliche Stundenplan genügend 
            fest eingeplante Freiräume enthalten, um dem Au pair den Besuch 
            eines Sprachkurses zu ermöglichen. 
            Wird die Regelarbeitszeit überschritten, so ist die Gastfamilie 
            verpflichtet, dies entweder durch zusätzliche Freizeit oder aber 
            finanziell auszugleichen. | 
        
         
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            Feiertage 
            und Urlaub | 
        
         
          Im Prinzip sind Feiertage auch für das Au pair freie 
            Tage. Fährt die Gastfamilie ohne das Au pair in Urlaub, so ist 
            sie dennoch verpflichtet, auch in dieser Zeit für freie Kost 
            und Logis zu sorgen, sofern das Au pair am Wohnort der Gastfamilie 
            verbleibt. Fährt das Au pair hingegen mit der Familie in Urlaub, 
            so besteht kein struktureller Unterschied zu den Aufgaben des Au pairs 
            am Wohnort der Gastfamilie. Insofern handelt es sich in der Regel 
            auch nicht um Urlaub für das Au pair, sobald eine Anwesenheitspflicht 
            besteht. 
            Während eines langen Aufenthaltes (10-12 Monate) hat das Au pair 
            Anrecht auf 4 Wochen bezahlten Urlaub. In allen 
            anderen Fällen stehen dem Au pair zwei Urlaubstage pro Monat 
            zu. | 
        
         
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            Öffentliche 
            Verkehrsmittel | 
        
         
          | Die Gastfamilie übernimmt die Kosten für eine 
            Zeitkarte des öffentlichen Nahverkehrs bzw. stellt dem Au pair 
            ein Auto zur Verfügung, wenn keine angemessenen Nahverkehrsangebote 
            bestehen. | 
        
         
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            Kranken- 
            und Unfallversicherung, Schwangerschaft | 
        
         
          Au pairs müssen für den Fall der Krankheit, 
            Schwangerschaft sowie eines Unfalls versichert werden.  Alle 
            Versicherungsbeiträge gehen zu Lasten der Gastfamilie. 
            Hierfür bestehen eine Reihe von kostengünstigen und direkt 
            auf die Erfordernisse eines Au-pair-Aufenthaltes zugeschnittenen Angeboten, 
            über die wir Sie gerne beraten. Die monatlichen Kosten belaufen 
            sich auf ungefähr € 25-40. | 
        
        
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            Reise- 
            und Sprachkurskosten | 
        
         
          |  Die Kosten für die Hin- und Rückreise(n) zwischen 
            der Gastfamilie und dem Heimatort des Au pairs  sind vom Au pair zu tragen. Die Familie beteiligt sich mit 70 € im Monat an den Kosten für einen Sprachkurs. | 
        
         
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