Wer sind wir?
 
 Was bedeutet "Au pair"?
 
 Au pair in Deutschland:
 Was kann die Familie
   erwarten?
  Was kann das Au pair
   erwarten?
 
 Für deutsche Gastfamilien:
 Ablauf der Vermittlung und   Honorar
 Rücktritt, Beendigung, Ersatz
 Tipps und Ratschläge
 
 Für Au pairs in Deutschland:
 Ablauf der Vermittlung und
   Honorar
 Umvermittlung
 Tipps und Ratschläge
 
 Au pair nach Frankreich,
   England oder Irland:
 Was kann die Familie
   erwarten?
 Was kann das Au pair
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 Ablauf der Vermittlung
  und Honorar
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Für deutsche Gastfamilien > Rücktritt, Beendigung, Ersatz
 
 Rücktritt
Tritt eine Familie nach erfolgter Vermittlung vom Vermittlungsvertrag zurück, so besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Vermittlungshonorars. Ein Rücktritt des Au pairs vor oder während des Aufenthaltes begründet natürlich einen Anspruch der Familie auf die Vermittlung eines neuen Au pairs ohne weiteres Vermittlungshonorar.
 
 Beendigung des Vertrages
Ein Au-pair-Aufenthalt ist ein vertragsähnliches Verhältnis, das für einen bestimmten Zeitraum zwischen der Gastfamilie und dem Au pair zustande kommt. Zur Beendigung dieses Verhältnisses wird von beiden Parteien eine Kündigungsfrist von 3 Wochen erwartet, es sei denn, es liegt eine grobe Verletzung von Geist oder Buchstaben des Vertragsverhältnisses vor. In allen anderen Fällen ist es in der Regel möglich, eine Vereinbarung mit dem Au-pair zu finden, das ihm den Verbleib in der Familie erlaubt, bis eine neue Gastfamilie gefunden ist.
 
 Ersatz des Au pairs
Sollte das Au pair nicht die Erwartungen der Gastfamilie erfüllen, so verpflichtet sich Euroconnections zur möglichst schnellen und kostenfreien Vermittlung eines neuen Au pairs für die restliche Laufzeit des Vermittlungsvertrages.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bedingungen zur Beendigung des Vertrages von (s.o., "Beendigung des Vertrages") beachtet werden.
Sollte hingegen die Gastfamilie grob gegen den Geist oder die Buchstaben des Au-pair-Verhältnisses verstoßen haben, so behalten wir uns vor, das Au pair in eine andere Gastfamilie zu vermitteln.
In diesem Falle besteht für die Gastfamilie weder Anspruch auf die Vermittlung eines neuen Au pairs, noch auf Rückerstattung des Vermittlungshonorars. Euroconnections behält sich das Recht vor, die Zusammenarbeit mit Au pairs bzw. Gastfamilien zu beenden, die offensichtlich und grob gegen die grundlegenden Regeln eines Au-pair-Aufenthaltes verstoßen.
 
Unsere Au-pair-Kandidatinnen sind sorgfältig ausgewählt. Ihre detaillierten Dossiers geben erste Auskünfte über Erfahrung, Motivation und Persönlichkeit der Au pairs.
Im Auswahlprozess führen wir ausführliche Gespräche mit den Kandidatinnen, wenn möglich im Rahmen eines persönlichen Treffens.
Trotz dieser Bemühungen können wir jedoch keine Garantie noch sonstige Verantwortung sowohl für den Inhalt der Bewerbungsunterlagen noch für ein reibungsfreies Zusammenleben übernehmen; wir stehen beiden Parteien jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um eventuell auftretende Schwierigkeiten zu lösen. Bitte teilen Sie uns daher eventuelle Probleme rechtzeitig mit.
Wir behallten uns das Recht vor, nach vorheriger Terminvereinbarung die Gastfamilien zu besuchen.