| Für deutsche 
            Gastfamilien > Rücktritt, Beendigung, Ersatz | 
         
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            Rücktritt | 
        
         
          Tritt eine Familie nach erfolgter Vermittlung 
            vom Vermittlungsvertrag zurück, so besteht kein Anspruch auf 
            die Rückzahlung des Vermittlungshonorars. Ein Rücktritt 
            des Au pairs vor oder während des Aufenthaltes begründet 
            natürlich einen Anspruch der Familie auf die Vermittlung eines 
            neuen Au pairs ohne weiteres Vermittlungshonorar.
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            Beendigung 
            des Vertrages | 
        
         
          | Ein Au-pair-Aufenthalt ist ein vertragsähnliches 
            Verhältnis, das für einen bestimmten Zeitraum zwischen der 
            Gastfamilie und dem Au pair zustande kommt. Zur Beendigung dieses 
            Verhältnisses wird von beiden Parteien eine Kündigungsfrist 
            von 3 Wochen erwartet, es sei denn, es liegt eine grobe Verletzung 
            von Geist oder Buchstaben des Vertragsverhältnisses vor. In allen 
            anderen Fällen ist es in der Regel möglich, eine Vereinbarung 
            mit dem Au-pair zu finden, das ihm den Verbleib in der Familie erlaubt, 
            bis eine neue Gastfamilie gefunden ist. | 
        
         
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            Ersatz 
            des Au pairs | 
        
         
          Sollte das Au pair nicht die Erwartungen 
            der Gastfamilie erfüllen, so verpflichtet sich Euroconnections 
            zur möglichst schnellen und kostenfreien Vermittlung eines neuen 
            Au pairs für die restliche Laufzeit des Vermittlungsvertrages. 
            Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bedingungen zur Beendigung 
            des Vertrages von (s.o., "Beendigung des Vertrages") beachtet 
            werden. 
            Sollte hingegen die Gastfamilie grob gegen den Geist oder die Buchstaben 
            des Au-pair-Verhältnisses verstoßen haben, so behalten 
            wir uns vor, das Au pair in eine andere Gastfamilie zu vermitteln. 
            In diesem Falle besteht für die Gastfamilie weder Anspruch auf 
            die Vermittlung eines neuen Au pairs, noch auf Rückerstattung 
            des Vermittlungshonorars. Euroconnections behält sich das Recht 
            vor, die Zusammenarbeit mit Au pairs bzw. Gastfamilien zu beenden, 
            die offensichtlich und grob gegen die grundlegenden Regeln eines Au-pair-Aufenthaltes 
            verstoßen. | 
        
         
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          Unsere Au-pair-Kandidatinnen sind sorgfältig 
            ausgewählt. Ihre detaillierten Dossiers geben erste Auskünfte 
            über Erfahrung, Motivation und Persönlichkeit der Au pairs. 
            Im Auswahlprozess führen wir ausführliche Gespräche 
            mit den Kandidatinnen, wenn möglich im Rahmen eines persönlichen 
            Treffens. 
            Trotz dieser Bemühungen können wir jedoch keine Garantie 
            noch sonstige Verantwortung sowohl für den Inhalt der Bewerbungsunterlagen 
            noch für ein reibungsfreies Zusammenleben übernehmen; wir 
            stehen beiden Parteien jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um eventuell 
            auftretende Schwierigkeiten zu lösen. Bitte teilen Sie uns daher 
            eventuelle Probleme rechtzeitig mit. 
            Wir behallten uns das Recht vor, nach vorheriger Terminvereinbarung 
            die Gastfamilien zu besuchen. | 
        
         
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