Für deutsche
Gastfamilien > Rücktritt, Beendigung, Ersatz |
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Rücktritt |
Tritt eine Familie nach erfolgter Vermittlung
vom Vermittlungsvertrag zurück, so besteht kein Anspruch auf
die Rückzahlung des Vermittlungshonorars. Ein Rücktritt
des Au pairs vor oder während des Aufenthaltes begründet
natürlich einen Anspruch der Familie auf die Vermittlung eines
neuen Au pairs ohne weiteres Vermittlungshonorar.
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Beendigung
des Vertrages |
Ein Au-pair-Aufenthalt ist ein vertragsähnliches
Verhältnis, das für einen bestimmten Zeitraum zwischen der
Gastfamilie und dem Au pair zustande kommt. Zur Beendigung dieses
Verhältnisses wird von beiden Parteien eine Kündigungsfrist
von 3 Wochen erwartet, es sei denn, es liegt eine grobe Verletzung
von Geist oder Buchstaben des Vertragsverhältnisses vor. In allen
anderen Fällen ist es in der Regel möglich, eine Vereinbarung
mit dem Au-pair zu finden, das ihm den Verbleib in der Familie erlaubt,
bis eine neue Gastfamilie gefunden ist. |
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Ersatz
des Au pairs |
Sollte das Au pair nicht die Erwartungen
der Gastfamilie erfüllen, so verpflichtet sich Euroconnections
zur möglichst schnellen und kostenfreien Vermittlung eines neuen
Au pairs für die restliche Laufzeit des Vermittlungsvertrages.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bedingungen zur Beendigung
des Vertrages von (s.o., "Beendigung des Vertrages") beachtet
werden.
Sollte hingegen die Gastfamilie grob gegen den Geist oder die Buchstaben
des Au-pair-Verhältnisses verstoßen haben, so behalten
wir uns vor, das Au pair in eine andere Gastfamilie zu vermitteln.
In diesem Falle besteht für die Gastfamilie weder Anspruch auf
die Vermittlung eines neuen Au pairs, noch auf Rückerstattung
des Vermittlungshonorars. Euroconnections behält sich das Recht
vor, die Zusammenarbeit mit Au pairs bzw. Gastfamilien zu beenden,
die offensichtlich und grob gegen die grundlegenden Regeln eines Au-pair-Aufenthaltes
verstoßen. |
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Unsere Au-pair-Kandidatinnen sind sorgfältig
ausgewählt. Ihre detaillierten Dossiers geben erste Auskünfte
über Erfahrung, Motivation und Persönlichkeit der Au pairs.
Im Auswahlprozess führen wir ausführliche Gespräche
mit den Kandidatinnen, wenn möglich im Rahmen eines persönlichen
Treffens.
Trotz dieser Bemühungen können wir jedoch keine Garantie
noch sonstige Verantwortung sowohl für den Inhalt der Bewerbungsunterlagen
noch für ein reibungsfreies Zusammenleben übernehmen; wir
stehen beiden Parteien jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um eventuell
auftretende Schwierigkeiten zu lösen. Bitte teilen Sie uns daher
eventuelle Probleme rechtzeitig mit.
Wir behallten uns das Recht vor, nach vorheriger Terminvereinbarung
die Gastfamilien zu besuchen. |
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